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   OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02   

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https://dejure.org/2003,17024
OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02 (https://dejure.org/2003,17024)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.06.2003 - 2 U 144/02 (https://dejure.org/2003,17024)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 2 U 144/02 (https://dejure.org/2003,17024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kontrahierungszwang eines marktstarken Telefonbuchverlages mit einer überregional tätigen Werbeagentur; Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Annahme von Insertionsbestellungen zu den jeweils geltenden Vertragsbedingungen und zur Veröffentlichung von ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    a) Die für die Feststellung der Marktbeherrschung und Marktstärke notwendige Bestimmung des relevanten Markts erfolgt in bezug auf den räumlichen und sachlichen Bereich nach dem Bedarfsmarktkonzept (BGH GRUR 1996, 808, 810 - Pay-TV-Durchleitung; Immenga/Mestmäcker/Möschel, GWB, 3. Aufl., § 19, Rn. 24; Wiedemann in Wiedemann, a.a.O., § 23, Rn. 8).

    b) Zum sachlich relevanten Markt gehören alle Waren oder Dienstleistungen, die sich nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie als für die Deckung eines bestimmten Bedarfs geeignet und als gegeneinander austauschbar ansieht (BGH GRUR 1996, 808, 810 - Pay-TV-Durchleitung; Beck TKG-Komm/Wendland, 2. Aufl., vor § 33, Rn. 23 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung handelt es sich dabei lediglich um ein "Grobraster", durch den nur von vorneherein eindeutige Fälle eines nicht rechtswidrigen Verhaltens ausgesondert werden (vgl. BGH GRUR 1996, 808, 811 - Pay-TV-Durchleitung; WuW/E DE-R 357, 358 - Feuerwehrgeräte).

    Auch bei marktstarken Nachfragern ist ein Streben nach wirtschaftlichem Erfolg grundsätzlich anzuerkennen, selbst wenn dies auf Kosten der Marktgegenseite geschieht (BGH GRUR 1995, 618, 621 - Importarzneimittel; vgl. auch BGH GRUR 1996, 808, 811 - Pay-TV-Durchleitung).

    Wie dargelegt ist zwar auch bei marktstarken Nachfragern ein Streben nach wirtschaftlichem Erfolg grundsätzlich anzuerkennen, auch wenn dies auf Kosten der Marktgegenseite geschieht (BGH GRUR 1995, 618, 621 - Importarzneimittel; vgl. auch BGH GRUR 1996, 808, 811 - Pay-TV-Durchleitung).

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Auch bei marktstarken Nachfragern ist ein Streben nach wirtschaftlichem Erfolg grundsätzlich anzuerkennen, selbst wenn dies auf Kosten der Marktgegenseite geschieht (BGH GRUR 1995, 618, 621 - Importarzneimittel; vgl. auch BGH GRUR 1996, 808, 811 - Pay-TV-Durchleitung).

    Wie dargelegt ist zwar auch bei marktstarken Nachfragern ein Streben nach wirtschaftlichem Erfolg grundsätzlich anzuerkennen, auch wenn dies auf Kosten der Marktgegenseite geschieht (BGH GRUR 1995, 618, 621 - Importarzneimittel; vgl. auch BGH GRUR 1996, 808, 811 - Pay-TV-Durchleitung).

  • BGH, 09.04.1970 - KRB 2/69

    Vergütung der Werbeagenturen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Der BGH hat bereits in seinem Urteil vom 09.04.1970 (GRUR 1970, 572 - context) entschieden, dass Werbeagenturen ihren Kunden, den werbungstreibenden Unternehmen, zu objektivem Verhalten verpflichtet sind, weshalb sie bei der Auswahl diejenigen Verlagserzeugnisse vorzuschlagen haben, die für die vorgesehene Anzeige des werbungstreibenden Unternehmens am geeignetsten erscheint.

    Eine sachgerechte Beratung setzt voraus, dass ein Verlagserzeugnis nicht allein wegen der Höhe der der Agentur versprochenen Vergütung und damit auf Grund von sachfremden Erwägungen des Mittlers empfohlen wird (vgl. insg. dazu BGH GRUR 1970, 572, 573 - context).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Richtig mag zwar sein, dass nach der neueren Rechtsprechung des BGH (grundl. BGH NJW 2001, 1056) der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Vielmehr spricht der Gedanke des Gläubigerschutzes und die in Anlehnung an § 128 HGB konstruierte akzessorische Haftung der Gesellschafter einer GbR für eine Gleichbehandlung von rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Verbindlichkeiten (BGH NJW 2003, 1445 m.z.N.).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Der Begriff der Behinderung im Sinne von § 20 Abs. 1 GWB ist weit zu verstehen und erfasst jedes Marktverhalten, das objektiv nachteilige Auswirkungen für den Betroffenen hat (BGHZ 116, 47, 57 - Amtsanzeiger; BGH GRUR 1999, 278, 280 - Schilderpräger im Landratsamt, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Der Begriff der Behinderung im Sinne von § 20 Abs. 1 GWB ist weit zu verstehen und erfasst jedes Marktverhalten, das objektiv nachteilige Auswirkungen für den Betroffenen hat (BGHZ 116, 47, 57 - Amtsanzeiger; BGH GRUR 1999, 278, 280 - Schilderpräger im Landratsamt, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Telefonbücher sind durch andere Werbemedien nicht zu ersetzen, da sie praktisch in jedem Haushalt vorhanden sind und in den einzelnen Haushalten - im Gegensatz zu anderen Werbemitteln - aufbewahrt und für den Bedarfsfall griffbereit gehalten werden (vgl. BGH GRUR 2003, 542).
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Der Umstand, dass die Verlage Kosten und Mühe aufgewandt haben, um Anzeigenkunden für die von ihnen herausgegeben Telefonbücher zu finden, gibt ebenfalls keinen Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber an sich zulässigen Werbemaßnahmen (vgl. dazu BGH NJW 1986, 2053; 1963, 107 - Zahnprothese-Pflegemittel).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Ebenso gilt das Prinzip, dass niemand verpflichtet werden kann, sich selbst zu schädigen (BGH GRUR 1992, 199, 200 a.E. - Aktionsbeiträge).
  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

  • OLG Dresden, 31.01.2002 - U 1763/01

    Zulässigkeit einer Weigerung zur Entgegennahme von Anzeigenaufträgen für das

  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken

  • LG Düsseldorf, 14.03.2001 - 34 O (Kart) 22/01

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs einer Werbeagentur gegenüber einem

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

  • BGH, 30.06.1981 - KZR 19/80

    Anwenddbarkeit - Bestimmter Marktanteil - Wesentlicher Wettbewerb -

  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 19/63

    Möglichkeit der Erkennung nach dem Klageantrag bei hilfsweiser Weiterverfolgung

  • BGH, 09.07.2002 - KZR 13/01

    Zulässigkeit einer Klageänderung wegen zeitlicher Überholung im

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1966 - 6 U 182/65
  • OLG Bremen, 18.12.2003 - 2 U 71/03

    Pflicht des Herausgebers des amtlichen Telefonbuchs zur Hereinnahme von

    Dieses Verhalten läuft der Zielsetzung des GWB zuwider, durch die Offenheit des Marktzuganges u. a. die Preise zu regulieren (vgl. hierzu BGH. GRUR 70, 572 ff. [574]; OLG Stuttgart - Urt. v. 28. April 2003. S. 64 ff. - 2 U 144/02).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - U (Kart) 3/03
    Eine Revisionszulassung ist auch nicht unter dem Aspekt der Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsprechung mit Rücksicht darauf geboten, dass in Kürze der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall über die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Juni 2003 (Az.: 2 U 144/02, Anlage K 36) verhandeln wird.
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